Dieses Ziel lässt sich unter Umständen auch nach erfolgter Anzeige der Lohnpfändung erreichen. So kann die Gewährung der stillen Lohnpfändung dem Arbeitgeber signalisieren, dass der Schuldner seine finanziellen Angelegenheiten unter Kontrolle hat respektive allfällige Schwierigkeiten geklärt sind, was eine durch Bekanntgabe der Lohnpfändung begründete Gefahr für das Arbeitsverhältnis allenfalls zu bannen vermag. Aus diesem Grund darf ein schutzwürdiges Interesse nicht allein deshalb verneint werden, weil die Lohnpfändung dem Arbeitgeber bereits angezeigt wurde.