4 Die Aufsichtsbehörde entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Kosten gesprochen. 3. Zu eröffnen: - dem Schuldner, v.d. seinen Anwalt - dem Betreibungs- und Konkursamt Oberland Bern, 13. Juni 2019 Im Namen der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen Der Präsident: Oberrichter Studiger