Ein solches Veranlassungsgeschäft ist hier nicht ersichtlich. Es wird auch nicht dargelegt, warum der als Vertreter bezeichnete Rechtsanwalt aus Gesetz oder Vertrag verpflichtet gewesen wäre, vermögensrechtliche Interessen des sich in 3 Untersuchungshaft befindlichen Schuldners zu wahren. Fürsprecher Tobler war daher nicht verpflichtet, als Vertreter des Schuldners tätig zu werden.