4. Die Dienststelle Oberland Ost schloss am 29. Mai 2019 auf Abweisung der Begehren. Ihrer Ansicht nach war die direkte Zustellung an den Schuldner korrekt und die Erhebung des Rechtsvorschlages verspätet. Mit Verfügung vom 3. Juni 2019 wurde dem Schuldner das rechtliche Gehör gewährt. Er liess sich nicht mehr vernehmen. Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 5. Zunächst ist zu prüfen, ob dem Schuldner im Gefängnis der Zahlungsbefehl zugestellt werden durfte: