Gegenstand Beschwerde gegen Zustellung des Zahlungsbefehls Regeste: Rechtsstillstand nach Art. 60 SchKG Ein verhafteter Schuldner geniesst in Anwendung von Art. 60 SchKG einen Rechtsstillstand, damit er Zeit hat, sich zur Wahrung seiner Interessen einen vertraglichen Vertreter zu bestellen. Benennt er einen untauglichen Vertreter, nimmt die Betreibung ohne weitere Fristansetzung ihren Lauf und dürfen Betreibungsurkunden direkt dem Schuldner im Gefängnis zugestellt werden (E. 5 ff.). Erwägungen: