2. Mit Eingabe vom 4. April 2019 (Postaufgabe am selben Tag) erhob der Beschwerdeführer Rechtsverweigerungsbeschwerde bei der kantonalen Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen. Er stellte den Antrag, das Betreibungsamt habe sofort i.S.v. Art. 73 SchKG tätig zu werden. Trotz seiner Schreiben vom 20. November 2018 und vom 28. Dezember 2018 habe sich dieses geweigert, seiner Arbeit nachzukommen.