1. Mit Schreiben vom 20. November 2018 (Beschwerdebeilagen [BB]) wandte sich A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) an das Betreibungsamt Bern- Mittelland, Dienststelle Mittelland (nachfolgend: Betreibungsamt). Er verlangte, dass das Betreibungsamt sämtliche Gläubiger gestützt auf Art. 73 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG; SR 281.1) auffordere, Beweismittel zu den angeblichen Schulden vorzulegen und ihm Kopien davon zukommen zu lassen. Dafür setzte er dem Betreibungsamt eine Frist bis am 31. Januar 2019.