7.2 Die Beschwerde gegen die Verfügung des Betreibungsamts vom 3. Januar 2019 (keine Folgegebung betreffend das am 27. Dezember 2018 beim Betreibungsamt eingelangte Fortsetzungsbegehren) erfolgte hingegen innert der zehntägigen Beschwerdefrist am 11. Januar 2019. Insoweit ist auf die Beschwerde einzutreten. III.