2. Das Betreibungsamt Seeland, Dienststelle Seeland, wird angewiesen, dem Beschwerdeführer für bezahlte Rechnungen CHF 450.80 aus dem Pfändungssubstrat zurückzuerstatten. 3. Es werden keine Kosten erhoben. 4. Es wird keine Parteientschädigung gesprochen. 5. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher D.________ - dem Betreibungs- und Konkursamt Seeland Mitzuteilen: - den Gläubigern