5 die Vorlage von Zahlungsbelegen beim Betreibungsamt vor. Die von der Dienststelle Seeland angewendete 30/30-Regel entbehrt jeglicher gesetzlicher Grundlage. 16.2 Gemäss dem in Art. 5 Abs. 1 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV; SR 101) verankerten Legalitätsprinzip hat staatliches Handeln stets auf der Grundlage und innerhalb der Schranken des Rechts zu erfolgen.