__ vom 27. Januar 2018 innerhalb der 30 Tage bezahlt worden. Der Betrag von CHF 17.40 sei dem Schuldner am 13. Februar 2018 zurückerstattet worden. Die restlichen Prämienrechnungen seien nach der Frist von 30 Tagen bezahlt worden und könnten somit nicht zurückerstattet werden. Dies sei dem Schuldner anlässlich diverser Telefonate und am 13. Februar 2018 schriftlich mittels Verfügung mitgeteilt worden.