9. Die Dienststelle Seeland begründete ihre abweisende Verfügung damit, dass gemäss ihren Vorgaben für die Rückerstattungen aus der Lohnpfändung folgende Punkte erfüllt sein müssten (BB 2): - Die Rechnung muss innert 30 Tagen seit Ausstelldatum bezahlt sein. - Die Zahlungsquittung und dazugehörige Rechnung muss innert 30 Tagen seit Zahlungsdatum bei der Dienststelle eingereicht werden. 10. Der Beschwerdeführer verlangt die Auszahlung der nachfolgenden Beträge, die er für seine obligatorische Krankenversicherung und jene seiner Tochter nachbezahlt hat: