1. Am 14. August 2017 vollzog das Betreibungsamt Seeland, Dienststelle Seeland, die Einkommenspfändung gegen A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) in der Pfändungsgruppe Nr. ________ (Beschwerdebeilage [BB] 3). Am 5. Dezember 2018 berechnete das Betreibungsamt das Existenzminimum des Beschwerdeführers und pfändete von seinem Einkommen einen Betrag von monatlich CHF 770.00 (BB 3).