Gewiss ist aber auch, dass der Betriebene solange die Betreibung infolge eines Rechtsvorschlages eingestellt ist, für die Kosten nicht belangt werden kann. 7. Entscheidende Bedeutung kommt deshalb der Frage zu, ob ein vom Betriebenen erhobener Rechtsvorschlag als zurückgezogen gilt, wenn die Forderung direkt an den Gläubiger bezahlt wird.