3. Am 23. November 2018 gelangte die Gläubigerin an die Aufsichtsbehörde und beschwerte sich gegen die verweigerte Fortsetzung. Sie verlangt die Aufhebung der Verfügung vom 9. November 2018 und die Fortsetzung der angehobenen Betreibung. Ferner ersucht sie um Gutschreibung der auferlegten Rückweisungskosten.