Die Schuldnerin erhob Rechtsvorschlag, bezahlte am 11. September 2018 aber einen Betrag von Fr. 986.70 direkt an die Gläubigerin (BB 4). Da nach Ansicht der Gläubigerin nicht alle Kosten gedeckt waren, verlangte sie am 24. Oktober bzw. 2. November 2018 die Fortsetzung der Betreibung für Zahlungsbefehlskosten in der Höhe von Fr. 53.50. 2. Das Betreibungsamt Emmental-Oberaargau, Dienststelle Oberaargau, verweigerte die Fortsetzung und erliess am 9. November 2018 eine anfechtbare Verfügung (BB 1).