Gegenstand Rückweisung Fortsetzungsbegehren Regeste: Fortsetzung der Betreibung (Art. 88 SchKG): Eine Zahlung, die der Betriebene nach erhobenem Rechtsvorschlag direkt an den Gläubiger leistet, hat - anders als eine Zahlung gegenüber dem Amt - nicht automatisch den Rückzug des Rechtsvorschlages zur Folge. Erwägungen 1. Die Gläubigerin und Beschwerdeführerin betreibt die B.________ GmbH (Schuldnerin) für eine Forderung von Fr. 754.25 zzgl. Akzessorien. Der Zahlungsbefehl konnte am 8. September 2018 zugestellt werden.