3 werden (Art. 92 Abs. 2 i.V.m. Art. 275 SchKG). Ob ein an sich entbehrlicher Gegenstand von der Pfändung bzw. Verarrestierung auszunehmen ist, weil sich nach Auffassung des Betreibungsamtes dessen Verwertung nicht oder kaum lohnt, ist eine Frage der Angemessenheit (KREN KOSTKIEWICZ, OFK-SchKG Kommentar, 19. Aufl. 2016, N. 73 zu Art. 92 SchKG). Dem Betreibungsamt steht diesbezüglich ein weiter Ermessensspielraum zu (KREN KOSTKIEWICZ, in: Kurzkommentar SchKG, 2. Aufl. 2014, N. 78 zu Art.