2 nehin das gesamte Kostenrisiko trage, habe dieser doch die Betreibungskosten vorzuschiessen (Art. 68 SchKG). Es sei ferner davon auszugehen, dass das Betreibungsamt bei einer allfälligen gleichzeitigen Zwangsversteigerung beider verarrestierten Fahrzeuge (PW BMW und Motorrad Honda) sämtliche entstehenden Kosten effizient im Rahmen halten lassen könne. Schliesslich könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Forderungen mit monatlichen Abschlagszahlungen (Art. 123 SchKG) getilgt würden oder ein Freihandverkauf erfolge (Art. 130 SchKG).