8. Eine Beschwerde muss nach Art. 17 Abs. 2 SchKG innert zehn Tagen nach Kenntnisnahme der Verfügung eingereicht werden. Die Beschwerdeführerin macht geltend, sie habe erst am 3. September 2018 von der Betreibung Kenntnis erhalten, weshalb die Beschwerdefrist eingehalten sei. Dem Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. X.________ (BB 1), dem Geschäftsprotokoll der Vorinstanz (BAB 3) sowie der Beschwerdeantwort ist zu entnehmen, dass der Zahlungsbefehl zwar durch die Post nicht zugestellt werden konnte, die Zustellung am 1. Februar 2017 allerdings durch die zuständige Betreibungsbeamtin an die Beschwerdeführerin persönlich erfolgte.