Zur Begründung brachte sie vor, sie habe vom Zahlungsbefehl und von der Konkursandrohung erst am 3. September 2018 Kenntnis erhalten, als ihr diese Dokumente von der Gerichtssekretärin per E-Mail zugestellt wurden. Die Beschwerdeführerin habe sich ab dem 20. Januar 2017 wegen eines Todesfalls in der Familie im Ausland aufgehalten. Während dieses Auslandaufenthaltes habe sie wegen unerwarteter Herzrhythmusstörungen bis zum 17. Februar 2017 im Spital in C.________ behandelt werden müssen.