2 1. Es sei festzustellen, dass der Zahlungsbefehl vom 01.02.2017 in Betreibung N X.________ sowie die Konkursandrohung vom 31.05.2017 in Betreibung N X.________ des Betreibungsamtes Bern- Mittelland nichtig seien. 2. Eventualiter seien der Zahlungsbefehl vom 01.02.2017 sowie die Konkursandrohung vom 31.05.2017 zur Betreibung N X.________ des Betreibungsamtes Bern-Mittelland aufzuheben. 3. Es sei der vorliegenden Beschwerde aufschiebende Wirkung zu erteilen.