Prozessuale Anträge: 2. Es wird die von der Zivilabteilung des Obergerichts des Kantons Bern bestimmte Besetzung des Spruchkörpers wegen eines Verstosses gegen Art. 6 EMRK in seiner Ausprägung als Anspruch «auf ein unabhängiges und unparteiliches auf Gesetz beruhendes Gericht» abgelehnt. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -