2. Mit Entscheid vom 7. August 2018 (BAB 3) erteilte das Regionalgericht Bern- Mittelland der Gläubigerin in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, für den Betrag von CHF 3‘290.00 nebst Zins zu 5% seit 1. Mai 2018 die provisorische Rechtsöffnung. Die Gerichtskosten von CHF 300.00 wurden dem Beschwerdeführer auferlegt. Weiter wurde dieser verurteilt, der Gläubigerin eine Parteientschädigung von CHF 861.60 zu bezahlen.