3. Es werden keine Kosten erhoben. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - dem Gläubiger - dem Betreibungs- und Konkursamt Bern-Mittelland (Beilage: Kopie des Entscheids des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 16. Juli 2018) Bern, 19. September 2018 Im Namen der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen Der Präsident: Oberrichter Studiger Die Gerichtsschreiberin: