3 amtes Bern-Mittelland). Die Beschwerde wurde abgewiesen, da kein qualifizierter Ausnahmefall vorlag, welcher die Nichtigkeit der angehobenen Betreibung zur Folge hätte (vgl. Entscheid vom 7. Juni 2017, E. 8). 16.2 Mit Entscheid vom 16. Juli 2018 hiess das Regionalgericht Emmental-Oberaargau eine negative Feststellungsklage des Beschwerdeführers gegen den Gläubiger vollumfänglich gut (CIV 17 2635). Die Ziffer 1 des Dispositivs lautet wie folgt: «