9. Mit Vernehmlassung vom 28. Juni 2018 beantragte das Betreibungsamt, auf die Beschwerde vom 16. Juni 2018 (ABS 18 237) sei nicht einzutreten. 10. Am 30. Juni 2018 reichte der Beschwerdeführer eine weitere Stellungnahme ein. 11. Am 19. Juli 2017 leitete der Beschwerdeführer der Aufsichtsbehörde den Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 16. Juli 2018 weiter, mit welchem 2 eine negative Feststellungsklage des Beschwerdeführers gegen den Gläubiger gutgeheissen wurde.