1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wird vor dem Betreibungsamt Bern- Mittelland, Dienststelle Mittelland (nachfolgend: Betreibungsamt), durch B.________ (nachfolgend: Gläubiger) betrieben. 2. Mit Beschwerde vom 3. Mai 2018 gelangte der Beschwerdeführer an die kantonale Aufsichtsbehörde und beantragte, es sei festzustellen, dass die Betreibung Nr. X.________ nichtig sei (ABS 18 179). 3. Mit Vernehmlassung vom 22. Mai 2018 verzichtete das Betreibungsamt auf das Stellen eines Antrags. 4. In seiner Stellungnahme vom 12. Juni 2018 beantragte der Gläubiger sinngemäss die Abweisung der Beschwerde.