Die Aufsichtsbehörde ist durch diese Berechnung nicht gebunden. Wie oben ausgeführt wurde, konnte der Schuldner gemäss aktuellem Aktenstand für die Monate Januar 2018 bis März 2018 Wohnkosten von durchschnittlich CHF 502.65 im Monat nachweisen. Ferner sind die Arbeitswegkosten, welche im Umfang von CHF 897.60 in die Existenzminimumsberechnung eingeflossen sind, nach Auffassung der Aufsichtsbehörde momentan nicht belegt. Für das vorliegende uR-Gesuch ist von einem Notbedarf von CHF 1‘893.35 (CHF 850.00 Grundbetrag; CHF 502.65 Wohnkosten; CHF 320.70 KVG-Prämien; CHF 220.00 auswärtige Verpflegung) auszugehen.