Gemäss dem Kreisschreiben Nr. B1, Beilage 1, Ziff. II.4.a) können zwischen CHF 9.00 und CHF 11.00 Franken für jede auswärtige Hauptmahlzeit angerechnet werden. Selbst wenn von durchschnittlich 19.8 Arbeitstagen ([17.6 + 22] / 2) ausgegangen würde, jedoch CHF 11.00 pro Hauptmahlzeit gerechnet würden, käme man auf einen durchschnittlichen Betrag von monatlich CHF 217.80. Die Beschwerde ist in diesem Punkt abzuweisen.