Im Betrag für die Hotelkosten ist jedoch auch der eigene Anteil des Schuldners enthalten, respektive beträgt der Anteil der Lebenspartnerin an den Ferienkosten lediglich CHF 608.00 und kann man sie auch nur in diesem Umfang die Zahlung mit Mietkosten verrechnen. Für die Monate Januar 2018 bis März 2018 hat der Schuldner folglich durchschnittlich CHF 502.65 ([CHF 900.00 + CHF 608.00] / 3) bezahlt, welche als Mietkosten berücksichtigt werden können. Die Existenzminimumsberechnung ist somit zu korrigieren.