Mal sei es mehr und mal weniger gewesen. Da der Schuldner seit Frühjahr 2017 ein Einkommen – wenn auch ein sehr tiefes – habe, hätten sie sich kürzlich wieder darauf geeinigt, dass der Schuldner ab April 2018 wieder die vereinbarte Mietzinszahlung von monatlich CHF 900.00 bezahle. 16.4 Anlässlich der Pfändung gab der Schuldner zu Protokoll, monatliche Wohnkosten von CHF 650.00 zu haben (Rückseite der VB 2). Aus der Belastungsanzeige vom 6. April 2018 geht hervor, dass der Schuldner seiner Lebenspartnerin CHF 900.00 für die Miete des Monats März 2018 überwiesen hat.