Die Lebenspartnerin führt in ihrer E-Mail vom 6. April 2018 (BB 6) an Rechtsanwalt L.________ aus, es sei grundsätzlich vereinbart gewesen, dass ihr der Schuldner monatlich CHF 900.00 für die Wohnkosten überweise. Aufgrund seines geringen und monatlich unterschiedlichen Einkommens (Arbeitslosenkasse, Sozialamt) sei dies meist nicht möglich gewesen. Der Schuldner habe sich stattdessen an den Auslagen für den täglichen Lebensunterhalt beteiligt und vereinzelt auch mal etwas Schönes (ein «Seelenmümpfeli») spendiert. So gesehen habe er nicht immer fix CHF 900.00 monatlich bezahlt. Mal sei es mehr und mal weniger gewesen.