8 Kinder- und Ausbildungszulagen angewiesen ist, um sein eigenes Existenzminimum zu decken. Auf die Beschwerde ist insoweit nicht einzutreten. Da, wie nachfolgend noch ausgeführt wird, die Beschwerde aus anderen Gründen gutzuheissen und die Sache zu weiteren Abklärungen an das Betreibungsamt zurückzuweisen ist, kann der Beschwerdeführer seine Darlegungen zum Eingriffsprivileg bei dieser Gelegenheit vor dem Betreibungsamt einbringen.