7. Mit Eingabe vom 22. Juni 2018 (Postaufgabe am selben Tag) nahm der Beschwerdeführer schriftlich Stellung zur Vernehmlassung des Betreibungsamtes sowie zur Stellungnahme des Schuldners und hielt dabei an seinen Anträgen in der Beschwerde fest. Gestützt auf neu eingereichte Belastungsanzeigen und Kontoauszüge der J.________ (Bank) (BB 19 – 23), welche aus dem Verfahren betreffend Volljährigenunterhalt vor dem Bezirksgericht in K.________ stammen, macht der Beschwerdeführer geltend, der Schuldner habe in der Zeit von Juni 2016 bis heute