Insbesondere erziele er keinen regelmässigen Hauswartlohn. Gleichentags stellte der Schuldner zudem für das vorliegende Beschwerdeverfahren ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, unter Beiordnung von Rechtsanwalt D.________ als amtlicher Anwalt (Verfahren ABS 18 223).