Wiederum aufgrund der auf 4-5 Tagen verteilten Arbeitsstunden habe das Betreibungsamt für die auswärtige Verpflegung CHF 220.00 pro Monat berücksichtigt. Gemäss der Prämienrechnung der Krankenversicherung und dem Dokument über die verarbeiteten Zahlungen würden die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung CHF 320.70 betragen, wobei eine Prämienverbilligung letztmals per Juni 2017 erteilt worden sei (VB 9 und 10). Ferner habe der Schuldner für die Monate Januar 2018 bis März 2018 Mietzinszahlungen von durchschnittlich CHF 650.00 belegt (VB 11 – 13). Die Zahlung von CHF 1‘216.00 an das Erlebnishotel Étoile habe E.___