4 Kompetenzcharakter i.S.v. Art. 92 Abs. 1 Ziff. 3 SchKG zu, weshalb die festen und veränderlichen Kosten ohne Amortisation zu berechnen seien. Bei einem Arbeitsweg von 40.8 km pro Weg und CHF 0.50 pro Kilometer, würden sich die Arbeitswegkosten bei 22 Arbeitstagen auf CHF 897.60 belaufen. Wiederum aufgrund der auf 4-5 Tagen verteilten Arbeitsstunden habe das Betreibungsamt für die auswärtige Verpflegung CHF 220.00 pro Monat berücksichtigt.