_ sei für das Erlebnishotel Étoile gewesen und stelle kein Mietzins dar. Ferner habe das Betreibungsamt nicht berücksichtigt, dass der Schuldner lediglich ein 80 %-Pensum habe, weshalb betreffend auswärtige Verpflegung maximal ein Betrag von CHF 176.00 angerechnet werden könne (17,6 x