2. Es sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, die Berechnung des Existenzminimums neu vorzunehmen und festzustellen, dass dem Schuldner im Minimum CHF 1‘019.15 von seinem monatlichen Nettoverdienst gepfändet werden kann. Es sei der Nettoverdienst des Schuldners, C.________, in der Höhe von Minimum CHF 1‘019.15 zu pfänden. 3. Der vorliegenden Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zu erteilen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin.