Für die Miete bezahle er CHF 650.00 und die Krankenkassenprämien würden sich auf monatlich CHF 412.60 belaufen. Nachdem die vom Betreibungsamt eingeforderten Belege eingegangen waren, berechnete dieses das betreibungsrechtliche Existenzminimum des Schuldners. Einem durchschnittlichen Monatslohn von CHF 2‘345.15 (exkl. Ausbildungszulagen) steht ein Existenzminimum von CHF 3‘228.30 (Grundbetrag: CHF 850.00; Mietzins inkl. NK: CHF 650.00; Krankenkasse: CHF 320.70; Auswärtige Verpflegung: CHF 220.00; Arbeitsfahrten: CHF 897.60) gegenüber.