2. Nach dem Erlass der Pfändungsankündigung wurde am 26. März 2018 die Pfändung vollzogen. Der Schuldner gab anlässlich der Pfändung zu Protokoll, dass er mit E.________ in einem Konkubinat lebe, wobei aus dieser Beziehung keine Kinder hervorgegangen seien. Er arbeite an 4-5 Tagen pro Woche als Taxichauffeur bei der F.________ AG in H.________ (Arbeitsort). Die Arbeitszeiten seien flexibel und der Lohn variabel. Für die Miete bezahle er CHF 650.00 und die Krankenkassenprämien würden sich auf monatlich CHF 412.60 belaufen.