Im Umfang von CHF 410.00 wurde auf das Rechtsöffnungsgesuch nicht eingetreten. Soweit weitergehend wurde das Rechtsöffnungsgesuch abgewiesen (BB 3). 2 1.3 Am 16. März 2018 stellte der Beschwerdeführer das Fortsetzungsbegehren in der genannten Betreibung für den Betrag von CHF 4‘473.30 zzgl. Zins zu 5 % seit 1. Mai 2017 (BB 4).