Gesuch von C.________ (Schuldner) um unentgeltliche Rechtspflege vom 5. Juni 2018 Regeste: Einkommenspfändung; Eingriffsprivileg bei in Betreibung gesetzten Unterhaltsforderungen: - Ein Eingriff in das Existenzminimum des Schuldners anlässlich einer Einkommenspfändung ist dann zulässig, wenn als betreibender Gläubiger ein Familienmitglied des Schuldners auftritt, das ihn für Unterhaltsforderungen betreibt, auf welche er zur Deckung seines eigenen Notbedarfs angewiesen ist. - Dieses «Eingriffsprivileg» steht dem Unterhaltsgläubiger für Ansprüche bis ein Jahr vor Zustellung des Zahlungsbefehls zu.