Das Amt habe das Gesuch deshalb fälschlicherweise materiell nicht geprüft und damit eine Rechtsverweigerung begangen. 5. Mit Verfügung vom 2. Mai 2018 wurde die Steigerung der Liegenschaften G.________Gbbl. Nrn. aaa und bbb vom 3. Mai 2018 abgesetzt. Zur Begründung kann auf die Verfügung verwiesen werden.