2 4. Dagegen führten die Schuldner gleichentags - d.h. am Vorabend der Versteigerung - bei der Aufsichtsbehörde ebenfalls per Fax Beschwerde. Sie beantragten die Aufhebung der angefochtenen Verfügung, die Gutheissung ihres Aufschubgesuches, eventualiter die Rückweisung der Sache an das Amt zur Beurteilung des Aufschubgesuches und die Verschiebung der Grundstückssteigerung.