Gegenstand Grundpfandverwertung / Aufschub der Verwertung Regeste: Verwertungsaufschub (Art. 123 SchKG; Art. 32 VZG) Der Schuldner kann einen Aufschub der bereits angeordneten Verwertung nur unter der - hier unerfüllt gebliebenen - Bedingung erreichen, dass er sofort bar die erste Abschlagsrate und die Kosten der Anordnung des Widerrufs der Verwertung bezahlt (E. 7 ff). Erwägungen 1. Das Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland West, führt gegen die Schuldner ein Grundpfandverwertungsverfahren. Betroffen sind die Grundstücke G.________ Gbbl.-Nr. aaa und bbb.