4. Mit Eingabe vom 23. April 2018 (Postaufgabe gleichentags) erhob die Beschwerdeführerin bei der kantonalen Aufsichtsbehörde Beschwerde gegen die Arrestanzeige an die Drittschuldnerin und beantragte die Aufhebung des Arrestvollzugs (Ziff. 1), eventualiter dessen Aufhebung im Umfang von CHF 652‘000.00 (Ziff. 2); unter allfälligen Kosten- und Entschädigungsfolgen (Ziff. 3).