3. Es werden keine Gerichtkosten erhoben und es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ - dem Betreibungs- und Konkursamt Bern-Mittelland Bern, 19. April 2017 Im Namen der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen Der Präsident: Oberrichter Studiger Der Gerichtsschreiber: