27) schreibt der Beschwerdeführer aber, dass sich ein Mitarbeiter des Betreibungsamtes erkundigt habe, wie viele Pferde noch da seien. 13.3 Die Aufsichtsbehörde hat sich diesbezüglich telefonisch beim Anwalt des Beschwerdeführers erkundigt. Gemäss dessen Auskunft (pag. 39) befinden sich die in E. 13.1 erwähnten Tiere nach wie vor auf dem Hof des Beschwerdeführers. Entsprechend ist die Rückschaffung auf die restlichen Tiere und Sachen (inkl. Kleingegenstände) zu beschränken. V.